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Nicht in die Röhre gucken

Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt es doch gar nicht. Richtig daran ist, dass der Gesetzgeber bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte noch immer keinen gesetzlich geregelten Bieterrechtsschutz eingeführt hat. Hintergrund: Der größte Teil der Auftragsvergaben wird von Ländern und Kommunen durchgeführt, die eine durch Bieter veranlasste gerichtliche Kontrolle ihrer Ausschreibungen scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Bedeutet dies aber, dass Bieter bei kleineren und mittleren Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen schutzlos sind? Ein vor wenigen Tagen beendeter Rechtsstreit (OLG Celle - 13 U 29/22) zeigt: Selbst im Unterschwellen­ bereich können sich Bieter durchaus mit Erfolg gegen die Verletzung bieterschützender Vorschriften der Vergabeordnungen zur Wehr setzen. Allerdings noch nicht in allen Fallkonstellationen.

Inhalt

  • Der unterschätzte Rechtsschutz unterhalb der Schwelle
  • Der aktuelle Fall (LG Hannover / OLG Celle)
  • Wartefristen (nach Bundesländern)